Waffenrecht

| No comments

Waffen, bzw. deren Nachbildungen gehören zu den Kostümen vieler LARP-Spieler und Cosplayer, dennoch sind nach dem deutschen Waffenrecht und teilweise einfach aufgrund des normalen Menschenverstands zur Vermeidung von Gefahren einige Dinge auf der LARPwerker Convention verboten.

Einfach gesagt: alle echten Waffen, egal ob Schuss-, Wurf-, Hieb- oder sonstiges müssen draußen bleiben. Ebenso pyrotechnisches und schusstaugliche Softairwaffen.

Schusswaffenimitationen, die täuschend echt nachgeahmt sind und Pfeile mit Spitzen dürfen nicht mit in die Messe gebracht werden.

Teils mag dies wie ein Widerspruch erscheinen, da ggf. ausgeschlossene Gegenstände auf der Messe erwerben kann, wie z.B. Pfeile. Diese werden euch aber entsprechend verpackt übergeben.

Sofern eure mitgebrachten Waffen beanstandet werden, müsst ihr sie wieder aus der Halle bringen. Hier gilt als letztes Wort dieAnsage des Kassenpersonals.

Erlaubte "Waffen":

Erlaubte Waffen dürfen während der Messe getragen werden. Dazu gehören Waffenimitationen wie die übliche LARP-Waffen, also Imitationen aus weichen Materialien (Polsterwaffen auch mit Stabilisierung z.B. durch GFK), sowie Nerf-Waffen.

Kleidung:

Stacheln dürfen nicht länger als 5cm sein und müssen stumpf sein

Es darf keine scharfen kanten z.B. an Rüstungen geben

Zusammenfassung:

Von eurer Ausrüstung darf keine Gefahr ausgehen!